EU -Gericht: Spielplattformen, die erforderlich sind, um den Weiterverkauf zu ermöglichen

Feb 10,25

Der Gerichtshof der Europäischen Union hat entschieden, dass Verbraucher innerhalb der EU trotz aller in Endbenutzerlizenzvereinbarungen (EULAs) angegebenen Beschränkungen legal herunterkundige Spiele und Software weiterverkaufen können. Diese Entscheidung ergibt sich aus einem Fall, in dem Gebrauchs- und Orakel beteiligt ist, und hängt vom Prinzip der Erschöpfung der Verteilungsrechte ab. Dies bedeutet, dass ein Urheberrechtsinhaber eine Kopie verkauft, wodurch der Benutzer unbegrenzt Zugriff gewährt wird, das Recht zu verteilen, diese Kopie erschöpft ist und den Weiterverkauf aktiviert.

Steam, GoG and Others Must Allow Reselling of Downloaded Games in EU

Dieses Urteil gilt für digitale Spiele, die über Plattformen wie Steam, GOG und epische Spiele erworben wurden. Der ursprüngliche Käufer behält das Recht, den Lizenz zu verkaufen, sodass ein neuer Käufer das Spiel herunterladen kann. Der Gerichtshof stellte klar, dass der ursprüngliche Eigentümer das Spiel beim Wiederverkauf aus seinem System löschen muss. Die fortgesetzte Verwendung würde eine Urheberrechtsverletzung darstellen.

Steam, GoG and Others Must Allow Reselling of Downloaded Games in EU

Die Entscheidung erkennt das Recht auf Fortpflanzung für den legitimen Benutzer an. Das Herunterladen des Spiels wird als notwendige Reproduktion für die Verwendung angesehen und kann nicht vertraglich verboten werden. Der Wiederverkauf von Backup -Kopien ist jedoch ausdrücklich verboten.

Steam, GoG and Others Must Allow Reselling of Downloaded Games in EU

Während diese Entscheidung den Verbrauchern das Recht auf Weiterverkleidung gewährt, bleiben praktische Implikationen bestehen. Das Fehlen eines formalisierten Wiederverkaufsmarktes stellt Herausforderungen vor, insbesondere in Bezug auf die Übertragung der Spielregistrierung. Das Urteil verdeutlicht, dass nicht übertragbare Klauseln in Eulas innerhalb der EU außer Kraft gesetzt werden, aber der Wiederverkaufsprozess erfordert immer noch Klärung.

Steam, GoG and Others Must Allow Reselling of Downloaded Games in EU

In der Entscheidung des Gerichts geht hervor, dass das Vertriebsrecht beim ersten Verkauf erschöpft ist, aber das Recht auf Fortpflanzung bleibt auf das beschränkt auf das, was für den rechtmäßigen Benutzer erforderlich ist. Dies bedeutet, dass der ursprüngliche Käufer keine Kopie aufbewahren und sie weiterverkaufen kann. Das Urteil stellt auch ausdrücklich fest, dass Backup -Kopien nicht weiterverkauft werden können.

Steam, GoG and Others Must Allow Reselling of Downloaded Games in EU

Zusammenfassend wirkt sich die Entscheidung des EU -Gerichts erheblich auf den Markt für digitale Spiele aus, wodurch die Verbraucher ein bisher nicht verfügbares Recht gewährt und gleichzeitig die Einschränkungen für den Wiederverkaufspraktiken klarstellen. Die praktische Umsetzung dieser Entscheidung bleibt abzuwarten.

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